Susanne Mittag zu Mindestlohninitiative im Bundesrat

Die SPD hat am Freitag, den 1. März 2013, gemeinsam mit den Grünen und der Linkspartei im Bundesrat ein Gesetz zum Mindestlohn eingebracht. Die SPD, Grüne und Linkspartei machen damit von ihrer Mehrheit im Bundesrat Gebrauch. Mit dem Amtsantritt der rot-grünen Landesregierung in Niedersachsen verfügen die drei Parteien über eine Gestaltungsmehrheit im Bundesrat. Kern des Gesetzentwurfes ist ein allgemeiner Mindestlohn von 8,50 Euro.

Union und FDP haben bereits auf die veränderten Mehrheiten reagiert und eine eigenen Initiative zu Lohnuntergrenzen angekündigt. Im Gegensatz zum SPD-Vorschlag soll es aber keinen allgemeinen Mindestlohn geben. Die Lohnuntergrenze soll in der jeweiligen Region von den Tarifparteien ausgehandelt werden.
 

Die Delmenhorster SPD-Bundestagskandidatin Susanne Mittag kritisierte den Vorschlag von Union und FDP, denn durch regionale Lohnuntergrenzen würde ein Flickenteppich von Niedriglöhnen entstehen. "Dadurch wird nicht sichergestellt, dass Menschen, die Vollzeit arbeiten, nicht trotzdem zum Sozialamt müssen. Außerdem subventioniert der Steuerzahler damit Geschäftsmodelle, die auf der Ausbeutung der Mitarbeiter beruhen", kommentiert Susanne Mittag den Vorstoß der Bundesregierung.

Susanne Mittag sieht außerdem große Probleme bei der drohenden Altersarmut. "Wer dauerhaft im Niedriglohnbereich arbeiten muss, wird auch als Rentner Hartz4-Empfänger. Deshalb brauchen wir einen Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro", fasste Mittag zusammen.