Die Bundesregierung hat sich ausdrücklich gegen eine Vernehmung in Deutschland ausgesprochen. Sie fürchtet eine schwere Belastung der deutsch-amerikanischen Beziehungen. Diese Einschätzung kann nicht einfach ignoriert werden. Schließlich obliegt der Bundesregierung die Verantwortung für die politischen Außenbeziehungen. Außerdem können nicht wir als Parlamentarier über einen Aufenthaltstitel oder ein Asylgesuch entscheiden. Dies ist aus rechtlichen Gründen Sache der Exekutive.
Hinzu kommt, dass Edward Snowden aufgrund eines deutsch-amerikanischen Abkommens bei einer Einreise die Auslieferung in die USA drohen könnte. Die damit verbundenen Unwägbarkeiten tragen dazu bei, dass Snowden derzeit nicht nach Berlin kommen will.
Wir haben als Ausschuss mehrfach und nachdrücklich darauf hingewirkt, seine Erkenntnisse unabhängig von seinem Aufenthaltsort für unsere Arbeit nutzbar zu machen. Leider hat Edward Snowden alle Angebote des Ausschusses, mit ihm persönlich in Kontakt zu treten, abgelehnt. Er steht weder für ein informelles Gespräch, noch für eine Zeugenvernehmung in Moskau oder per Videoschaltung zur Verfügung. Das bedauere ich sehr.
Nach bisherigem Kenntnisstand gab es seitens Edward Snowdens eine Vielzahl von Asylanfragen an verschiedene Länder, bislang jedoch ohne positives Ergebnis.
In diesem Zusammenhang mag sich jeder überlegen, wie das Leben von Herrn Snowden in den nächsten Jahrzehnten nach einer möglichen Aussage sicher weitergehen kann. So etwas muss vorher bedacht werden, denn auch hierfür tragen wir Verantwortung. Laut Bundesjustizminister Heiko Maas verhandeln die Anwälte von Edward Snowden über eine möglich Rückkehr des ehemaligen NSA-Mitarbeiters in die USA.
Als Ausschuss werden wir sehr genau verfolgen, ob und wie sich die Situation von Herrn Snowden verändert und gegebenenfalls erneut mit einer Anfrage auf ihn zugehen.“