Susanne Mittag begrüßte die Tatsache, dass Inhaber von Hundeschulen für ihre Ausbildung künftig eine Erlaubnis der zuständigen Veterinärbehörde benötigten. Damit würden im Sinne des Tierschutzes Mindeststandards für Qualität der Hundeausbildung festgelegt. „Das kommt Tieren und Hundehaltern zu Gute“, erklärt Susanne Mittag.
Mit den neuen Regelungen muss auch die Einfuhr von Wirbeltieren – ausgenommen Nutztiere –, die in Deutschland verkauft und weiter vermittelt werden sollen, von der zuständigen Länderbehörde erlaubt werden.
Susanne Mittag machte in dem Zusammenhang deutlich, dass pfleglicher Umgang mit Tieren auch dort, wo kein unmittelbarer Nutzen für die Menschen daraus folgt, eine ethische Verpflichtung darstelle. Deshalb sollten Tierversuche nach Möglichkeit vermieden und eine artgerechte Tierhaltung praktiziert werden, die Schmerz- und Stressrisiken für die Tiere möglichst ausschließt.