Dabei geht es sowohl um die Einhaltung von Standards bei Arbeitnehmerrechten, Verbraucher- und Umweltschutz, der Daseinsvorsorge, als auch darum, die Meinungen und die Öffentlichkeit in den Diskussionsprozess einzubeziehen.
Zu Recht kritisch gesehen werden dabei einige Fragen rund im das sog. Investitionsschutzkapitel, aber auch die Einführung von Schiedsgerichten.
Um genauer zu informieren möchte ich hier die aktuellen Sachstände aufführen. Fakt ist, dass wir auch in der SPD-Bundestagsfraktion kritisch und offen hierzu diskutieren.
Da es seitens der Fraktion DIE LINKE einen Entschließungsantrag (Drucksache-Nr.: 18/2612) hierzu gab, finden Sie hier eine persönliche Erklärung aus der hervorgeht, warum ich diesen Antrag abgelehnt habe.