Dieses Verfahren wird bereits bei der Grundsicherung und der Sozialhilfe angewendet. Bisher erhielten Asylbewerber und Flüchtlinge Leistungen in Höhe der Sozialhilfe erst nach einer Wartezeit von vier Jahren, nun soll es bereits nach 15 Monaten zu dieser Anpassung kommen. Und Kinder und Jugendliche haben vom ersten Tag des Aufenthalts einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, zum Beispiel für ihren persönlichen Schulbedarf.
Darüber hinaus sollen minderjährige Kinder nicht mehr für die Verstöße ihrer Eltern gegen die aufenthaltsrechtlichen Mitwirkungspflichten mit Leistungsminderungen bestraft werden.
„Damit geben wir den Flüchtlingen deutlich eher als bisher die Möglichkeit, sich am sozialen Leben in Deutschland zu beteiligen“, sagt Susanne Mittag. Denn auch der Zugang zum Arbeitsmarkt soll für Asylbewerber und Geduldete künftig einfacher werden. Die Wartefrist, nach der die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt werden kann, soll auf drei Monate verkürzt werden. Zuvor waren es für Asylbewerber neun, für Geduldete zwölf Monate. Für viele dieser Menschen, die arbeiten können und wollen, bedeutet das eine Chance auf ein selbstbestimmtes Leben.
Auch soll endlich der Vorrang des Geldleistungsprinzips statt des Sachleistungsprinzips nach dem Aufenthalt in den Erstaufnahmeeinrichtungen eingeführt werden.
Die Residenzpflicht, nach der sich Asylbewerber und Geduldete nur in ihrem zugewiesenen Landkreis bewegen dürfen, wird ab dem vierten Monat nach Beginn des Aufenthalts im Bundesgebiet abgeschafft. Es bleibt für sie eine Wohnsitzauflage, um die Kosten auf Länder und Kommunen gerecht zu verteilen. Sie dürfen sich aber künftig im gesamten Bundesgebiet frei bewegen.
Positiv bewertet die Abgeordnete, dass es künftig einen „Nothelferanspruch“ geben wird. Krankenhäuser und Ärzte erhalten die Behandlungskosten erstattet, wenn sie Asylbewerber in medizinischen Eilfällen behandeln. Gleichzeitig wird die angemessene medizinische Versorgung von Asylbewerbern gewährleistet.
Kommunen und Länder werden dadurch entlastet, dass Menschen mit humanitären Aufenthaltstiteln wie Opfer von Menschenhandel oder Bürgerkriegsflüchtlinge nicht mehr unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, sondern Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen. Allein in Jahr 2015 beträgt die Entlastung 31 Millionen Euro, 2016 sind es 43 Millionen Euro.