Die Quote ist Gesetz – Grund zum Feiern am 8. März, dem Internationalen Frauentag

In diesem Jahr haben wir einen doppelten Grund, den Internationalen Frauentag am 8. März zu feiern. Am 6. März 2015 wurde das Gesetz über die Frauenquote im Bundestag verabschiedet, freut sich die Bundestagsabgeordnete Susanne Mittag. „Damit gehören die wirkungslosen freiwilligen Vereinbarungen der Vergangenheit an.“ Das Gesetz über die Frauenquote war als zentrales Anliegen der SPD aus dem Koalitionsvertrag von Bundesministerin Manuela Schwesig auf den Weg gebracht worden.

Es sieht vor, dass in Aufsichtsräten von börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen Zukunft eine feste Geschlechter-Quote von 30 Prozent gilt. Darüber hinaus sind 3.500 weitere Unternehmen verpflichtet, feste Zielgrößen für ihre Aufsichtsräte und die zwei darunter liegenden Führungsebenen zu erstellen und einzuhalten.

Auch für die Gremien des öffentlichen Dienstes gilt eine Quote von 30 Prozent, die im Jahr 2018 auf 50 Prozent erhöht wird. Auch hier werden in besonders unterrepräsentierten Bereichen vermehrt Personalentwicklungsmodelle nicht nur geplant, sondern auch endlich umgesetzt werden müssen.

Susanne Mittag würdigte das Gesetz, mit dem die jahrzehntelangen Forderungen von Frauenorganisationen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Außerdem sei das Gesetz ein wichtiger Schritt für die Gleichstellung von Frauen und Männern. „Das Gesetz zur Quote kann aber nur ein Baustein von vielen sein, denn Gleichstellung bezieht sich auf alle Lebensbereiche und nicht nur auf Karrierewünsche“, machte Susanne Mittag deutlich. „Deshalb wollen wir mehr: ein starkes Gesetz zur Entgeltgleichheit, um die Lohnlücke zwischen Frauen und Männer von noch immer erschreckenden 22 Prozent zu bekämpfen, eine Familienarbeitszeit sowie den Ausbau von Ganztags-Kitas und -Schulen für eine bessere Vereinbarkeit. Die Kombination von Familie, Freizeit und existenzsichernder Erwerbsarbeit muss für alle möglich sein – unabhängig vom Geschlecht.“