Im Verbund mit anderen Entlastungen – wie etwa der Kostenübernahme für die Grundsicherung im Alter- werden die Kommunen dadurch bis 2018 um insgesamt mehr als 25 Milliarden Euro entlastet. „Das ist ein klarer Verhandlungserfolg der SPD“, so Susanne Mittag.
Im Einzelnen bedeutet das Entlastungspaket beispielsweise, dass noch im laufenden Jahr 2015 3,5 Milliarden Euro für das Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ für finanzschwache Kommunen zur Verfügung stehen. Diese Mittel können für Investitionen im Bereich Krankenhäuser, Lärmschutz oder energetische Sanierung genutzt werden. Das Land Niedersachsen enthält aus diesem Finanztopf prozentual 9,4 Prozent. Welche Kommunen als finanzschwach gelten wird dann jeweils von den Ländern festgelegt. Die Kommunen haben dann weitgehend Handlungsspielraum, wo sie die Mittel verwenden werden.
Damit – so Susanne Mittag- ist die feste Erwartung verbunden, dass die Gelder dann auch zügig und vollständig bei den Kommunen ankommen.
Der Geldsegen sieht außerdem vor, dass weitere 10 Milliarden Euro in bereits bestehende Bundesprogramm fließen. Dazu gehören die Bereiche Städtebauförderung, Verkehr und regionale Wirtschaftsförderung( GRW- Mittel) Die Kinderbetreuung vor Ort soll nach einem von Bundesministerin Manuela Schwesig vorgelegten Modellprojekt verbessert werden.
„Hier hat sich die SPD mit großem Erfolg für die Kommunen stark gemacht und dafür Sorge getragen, dass die Entscheidungen auf hoher Ebene in Berlin unten in den Städten und Gemeinden und bei den Menschen ankommen“, erklärt Susanne Mittag.
Der Entwurf des Nachtragshaushaltes wird im Mai in zweiter und dritter Lesung beraten. Nach der Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz dann Anfang Juni in Kraft treten.