„Die Reform des Wohngeldgesetzes ist ein weiterer Meilenstein sozialdemokratischer Politik in dieser großen Koalition, von der 870.000 Menschen profitieren“, erklärte die SPD- Bundestagsabgeordnete Susanne Mittag zur Verabschiedung des Gesetzes im Deutschen Bundestag. Erfreulich sei, dass die Miethöchstbeträge regional gestaffelt angehoben werden, wobei sie in Regionen mit stark steigenden Mieten überdurchschnittlich stark erhöht werden. Die Verbesserungen der Wohngeldleistungen kommen vor allem Familien und Rentnern zugute. Bislang erhielt ein Zwei-Personen-Haushalt durchschnittlich 112 Euro Wohngeld. Künftig werden es 186 Euro sein. Es ist die erste Wohngelderhöhung seit 2009.
„Im parlamentarischen Verfahren haben wir den Gesetzentwurf an entscheidender Stelle verbessern können. Die Bundesregierung muss nun alle zwei Jahre die Mietenhöhen, die Mietenstufen und die Höhe des Wohngeldes überprüfen und dem Bundestag berichten“, betont Susanne Mittag. Entscheidend dabei sei, dass sich die Überprüfung an der bundesdurchschnittlichen und regionalen Entwicklung der Wohnkosten sowie der Veränderung der Einkommensverhältnisse und Lebenshaltungskosten orientieren müsse. Der Bezahlbarkeit von Wohnraum komme für eine gute Lebens- und Wohnqualität eine große Bedeutung zu.
„Gut ist, dass wir in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung zusätzlich auffordern, bis 2017 einen Vorschlag zu unterbreiten, wie das systematische Herauswachsen aus dem Wohngeldbezug und das gleichzeitige Hineinwachsen in den Bezug von Grundsicherung verhindert werden kann. Eine Indexierung bzw. Dynamisierung in kürzeren Zeitabständen könnte hier durchaus eine gute Lösung bieten“, führt Susanne Mittag aus. Weiterhin wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Vorschlag für eine Klimakomponente im Wohngeld zu unterbreiten.