Bis zum 15. Dezember 2015 führt das EBA die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Bürgerinnen und Bürger, Lärmschutzvereinigungen und Kommunen, die von Schienenlärm betroffen sind, haben die Möglichkeit, eine Rückmeldung zum bereits veröffentlichten Pilot-Lärmaktionsplan Teil A und zu vorhandenen Lärmminderungsmaßnahmen zu geben.
Auf der Beteiligungsplattform des EBA (www.laermaktionsplanung-schiene.de) steht ein Fragebogen zur Verfügung, der online ausgefüllt oder auch ausgedruckt und auf dem Postweg eingeschickt werden kann. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden als Auswertungen in den Pilot-Lärmaktionsplan Teil B einfließen. Auch dieser Plan enthält noch keine konkreten Maßnahmen sondern stellt die politischen Aktivitäten den konkreten Bedürfnissen gegenüber. Die Bundestagsabgeordnete Susanne Mittag (SPD) ermuntert alle von Schienenlärm betroffene sich an der Umfrage zu beteiligen. „Nur wenn wir die einzelnen Bedürfnisse erfassen, kann dann in der Folge der eigentliche Aktionsplan mit konkreten, bedarfsgerechten Maßnahmen erstellt werden.“ macht Susanne Mittag deutlich. „Eine rege und konstruktive Beteiligung für das Projekt ist wichtig: Das EBA ist auf die Mithilfe angewiesen. Nutzen Sie diese Chance!“