Susanne Mittag machte deutlich, dass Menschen mit Behinderungen im Bildungsbereich, beim Wohnen, auf dem Arbeitsmarkt und in ihrer Freizeit noch viel zu oft auf Barrieren stießen. Dadurch würden sie daran gehindert, selbstbestimmt zu leben. „Wir setzen uns mit aller Kraft dafür ein, die Lebenssituation der rund zehn Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland zu verbessern. Dabei ist nicht nur eine umfassende Barrierefreiheit von Bedeutung. Für ein selbstbestimmtes Leben sind vor allem der Ausgleich von Nachteilen von zentraler Bedeutung “ machte die Abgeordnete deutlich. Eines der zentralen behindertenpolitischen Vorhaben dieser Wahlperiode sei deshalb die Reform der Eingliederungshilfe.
„Mit dem Bundesteilhabegesetz wird die Eingliederungshilfe endlich aus dem ‚Fürsorgesystem‘ herausgeführt. Damit werden spürbare Verbesserungen bei der Einkommens- und Vermögensprüfung umgesetzt. Eine Behinderung darf keine Armutsfalle sein, weder für Betroffene noch für deren Familien. Menschen mit Assistenzbedarf müssen mehr als nur 2.600 Euro ansparen dürfen“, betont Susanne Mittag. Zur Bedarfsermittlung werde es zukünftig bundeseinheitliche Verfahren geben. Außerdem werde es ein Beratungsangebot unabhängig vom Träger geben.
„Das Bundesteilhabegesetz soll Menschen mit Behinderungen außerdem mehr Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt eröffnen. Mit der flächendeckenden Einführung des Budgets für Arbeit werden wir den Übergang zwischen Werkstätten für behinderte Menschen und dem ersten Arbeitsmarkt flexibler gestalten“, so die SDPD- Bundestagsabgeordnete abschließend.