dass durch die Gesetzesreform endlich klargestellt wird, dass Behinderungen nicht per se einer Person anhaften, sondern oft erst durch Barrieren in der Umwelt entstehen. Deshalb ziele das neue BGG vor allem darauf ab, bauliche und kommunikative Barrieren an öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen zu beseitigen. Auf diese Notwendigkeiten habe auch der Behindertenbeirat in Delmenhorst vermehrt aufmerksam gemacht. „Eine große Errungenschaft ist der Rechtsanspruch auf ‚Leichte Sprache‘ und verständliche Information, der insbesondere Menschen mit Lernschwierigkeiten zugutekommt“, betonte Susanne Mittag.
Barrieren im baulichen Bereich werden zukünftig nicht nur beim Neubau vermieden, sondern sollen nun auch in Bestandsbauten angegangen werden. Dabei wird eine neu einzurichtende Bundesfachstelle für Barrierefreiheit die Verwaltung, die Wirtschaft und die Zivilgesellschaft bei Fragen zum Abbau von Barrieren beraten und unterstützen.Susanne Mittag hob weiter hervor: „ Das neue BGG erkennt die besondere Situation einer Benachteiligung aus mehreren Gründen, wie beispielsweise Behinderung und Geschlecht, an. Insbesondere Frauen mit Behinderungen, die leider oft mehrfache Diskriminierung erfahren, profitieren davon.“ Allerdings, so die Abgeordnete, müssten für die Neuerungen auch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Wirksamkeit des BGG soll durch eine Schlichtungsstelle erhöht werden. Diese wird neu geschaffen und bei der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung angesiedelt. Sie soll es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, ihre Rechte zunächst außergerichtlich einzufordern. „Ich begrüße die Weiterentwicklung des BGG. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention konstruktiv am parlamentarischen Verfahren beteiligen“, so Susanne Mittag.