Susanne Mittag: Teilhabegesetz vom Kabinett beschlossen

Das Bundeskabinett hat am vergangenen Dienstag den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) verabschiedet. Das Gesetz soll Menschen mit Behinderungen mehr Gleichberechtigung und Teilhabe ermöglichen. Im Vergleich zum Referentenentwurf enthält die heute verabschiedete Fassung weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen, ist die Bundestagsabgeordnete Susanne Mittag überzeugt. „Das Bundesteilhabegesetz ist eine wichtige sozialpolitische Reform in dieser Legislaturperiode.

Susanne Mittag, Bild 1

Das Ziel ist dabei, mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen zu schaffen.“ Deshalb sei es erfreulich, dass der Kabinettsentwurf gegenüber dem Referentenentwurf, der im April vorgelegt worden war, noch einmal zahlreiche Verbesserungen enthalte.

Diese Verbesserungen betreffen vor allem die Regelungen zum Eigenbeitrag, der bei Leistungen der Eingliederungshilfe gezahlt werden muss. Ab dem Jahr 2020 sind nun sowohl das Einkommen als auch das Vermögen eines Partners oder einer Partnerin vollständig von der Anrechnung befreit. „Das ist ein wirklich wichtiger Schritt, damit Menschen mit Behinderungen endlich mit anderen Ehen und Lebenspartnerschaften eingehen können, ohne dass dies zu erheblichen finanziellen Einschnitten führt“, unterstreicht Susanne Mittag.

Für erwerbstätige Personen, die gleichzeitig Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege beziehen, werden künftig außerdem grundsätzlich nur die neuen Anrechnungsregelungen der Eingliederungshilfe gelten. Damit können sie ab dem Jahr 2017 bis zu 27.600 Euro und ab 2020 etwa 50.000 Euro anrechnungsfrei ansparen, während es heute nur 2.600 Euro sind.

„Dem Bundesteilhabegesetz gelingt damit der Einstieg, um Menschen mit Assistenzbedarf aus der Sozialhilfe zu holen“, erläutert Susanne Mittag. Es sei allerdings immer noch viel zu tun. Die SPD- Bundestagsfraktion werde sich im parlamentarischen Verfahren für weitere Verbesserungen im Sinne der Betroffenen einsetzen.