Dem aktuellen Regierungsentwurf des Bundesteilhabegesetzes ist ein längerer Beteiligungsprozess und ein Referentenentwurf vorangegangen. Ende September findet die erste Lesung im Bundestag statt.
Im Rahmen des Gespräches wollte die Lebenshilfe informieren, Stellung beziehen und mit den Abgeordneten vor Ort über das Vorhaben diskutieren.
Mit dem Bundesteilhabegesetz soll unter anderem die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausgeführt, die Teilhabe am Arbeitsleben erleichtert und die Schnittstellen zwischen Trägern von Reha-Maßnahmen verbessert werden. Leistungen „aus einer Hand“ und eine unabhängige Beratung werden gestärkt. Durch das Vorhaben und vor allem dadurch, dass (Ehe-)Partner zukünftig nicht mehr mit ihrem Einkommen und Vermögen berücksichtigt werden und die Grenze für die Anrechnung hochgesetzt wird, soll es Betroffenen möglich sein mehr Geld zu behalten beziehungsweise zu sparen.
„Was geht und was geht nicht“ war Thema des gemeinsamen Nachmittages. Der Geschäftsführer der Lebenshilfe Delmenhorst/Oldenburg Land, Erwin Drefs, äußerte positive Aspekte, aber auch Kritik.
Susanne Mittag versicherte, dass diese Kritik im dem weiteren parlamentarischen Verfahren und in der öffentlichen Anhörung Anfang November in den Gesetzestext einfließt.