Diskussionsveranstaltung mit Kerstin Tack zum Bundesteilhabegesetz in Sandkrug

Auf Einladung von Susanne Mittag war Kerstin Tack, die behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, zu Besuch in Sandkrug, um über das Bundesteilhabegesetz zu diskutieren. Etwa 55 Gäste folgten der Einladung und diskutierten gemeinsam über Vorteile des Gesetzentwurfes und mögliche Verbesserungen.

Politische Arbeit funktioniert nicht ohne Rückkoppelung mit betroffenen Menschen. Das gilt für Kommunalpolitiker ebenso wie für Bundestagsabgeordnete.
Deshalb hatte die SPD-Bundestagsabgeordnete Susanne Mittag ihre Kollegin Kerstin Tack, behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, eingeladen, um in der Gemeinnützigen Werkstatt in Sandkrug mit Fachleuten über das geplante Bundesteilhabegesetz zu sprechen und Wünsche und Forderungen der Verbände zu hören.

Das Teilhabegesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten, der Kabinettsentwurf wird nächste Woche erstmals im Bundestag beraten. Ziel sei es, so Susanne Mittag einleitend, Menschen mit Behinderungen aus der Nische der Bedürftigkeit herauszuholen und von der Fürsorge zur Teilhabe zu gelangen. Für die Sozialdemokraten, die das Thema in den Koalitionsvertrag eingebracht hätten, sei klar, dass es für die behinderten Menschen keine Schlechterstellung geben dürfe.
„Wir führen die Debatte deshalb schon vor der ersten Lesung des Gesetzes, denn die Verbände haben noch Wünsche“, sagte sie.

Kernpunkte der SPD-Vorstellungen umriss anschließend Kerstin Tack. „Es gebe einen breiten Korridor der Erwartungen bei Betroffenen und Kostenträgern“, sagte sie über die Informationen aus der Praxis, die sie erhalten habe.
Wichtig sei der eigenständige Leistungsanspruch. Fachleistungen würden von existenzsichernden Leistungen künftig getrennt und finanziert. „Das hört sich einfach an, ist aber kompliziert“, so Tack.

Es soll ein Recht auf Sparen geben. Auch das Wunsch- und Wahlrecht, die Entscheidung darüber, wo man wohnt und arbeitet, bedeute mehr Selbstbestimmung. Die SPD möchte die Verbindung zwischen der Hilfe zur Pflege und der Pflegeversicherung verbessern und plädiert für eine sofortige Modellphase bis zur endgültigen Umsetzung des Teilhabegesetzes zum 1.1. 2020, um Probleme zu erkennen, die sich beim Zugang zum Teilhabegesetz, der Assistenz, den Kosten der Unterkunft sowie der gemeinsamen Inanspruchnahme der Leistungen ergeben könnten.

Für Gerhard Wessels, Vorstand der Gemeinnützigen Werkstätten, der die Abgeordneten zuvor durch die Sandkruger Werkstatt geführt hatte, steht beim neuen Gesetz an erster Stelle, die Selbstbestimmung und Teilhabe zeitnah zu verbessern sowie das Wunsch- und Wahlrecht umfassend umzusetzen. Die Durchlässigkeit der Förderbereiche in den Werkstätten müsse erhalten bleiben, die Qualitätsstandards für alle Werkstätten gleichermaßen gelten.

In der anschließenden Diskussion erhielt Kerstin Tack noch viele Anregungen für ihre Klarstellungsliste, die sie im Gesetzgebungsprozess einbringen wird, um Wünsche der Verbände zu präzisieren und den Behörden genauere Vorgaben zu geben.

„Wir sind auf einem guten Weg, es gibt aber auch Nachbesserungsbedarf“, zog Susanne Mittag ihr Fazit aus der Veranstaltung. Die Verbände, auch und gerade auf örtlicher Ebene, sollten sich einbringen. „Es wird ein spannender Herbst“, prophezeite sie.