Wichtiger Schritt gegen Lohndumping

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag den Gesetzentwurf zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen beschlossen. „Damit haben wir einen wichtigen Schritt getan, um Lohndumping in Betrieben Einhalt zu gebieten und klare Strukturen geschaffen“ sagt die Bundestagsabgeordnete Susanne Mittag. Das ist besonders hilfreich für die Fleischindustrie, wie sie beispielsweise im Landkreis Oldenburg anzutreffen ist.

Auch für den Dienstleistungssektor etwa in Delmenhorst sind die Regelungen von Bedeutung.

Bis zuletzt habe man hart um die Details mit der CDU/CSU gerungen. Mit dem Gesetz, das zum 1. April 2017 in Kraft tritt, habe man nicht nur Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, sondern vor allem die Grundlage zur Abschaffung einer Drei-Klassen-Gesellschaft bei Beschäftigten geschaffen, macht Susanne Mittag deutlich.

„Die wichtigste Neuerung liegt bei der Einführung von Equal Pay nach neun Monaten“, erläutert die Abgeordnete. Durch eine Tariföffnung erreicht das Gesetz auch Leiharbeitnehmer ab der sechsten Einsatzwoche. Ein weiterer wichtiger Baustein des Gesetzes sei die Einführung einer Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten. Nach dieser Zeit müssen Leiharbeitnehmer vom Entleihbetrieb übernommen werden. Eine längere Entleihdauer sei nur dann möglich, wenn sich die Tarifpartner in der Einsatzbranche auf eine längere Überlassung einigen und dies im Tarifvertrag festschreiben, erklärt Susanne Mittag. Außerdem könnten Leiharbeiter künftig nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden. Auf Druck der SPD, so Mittag weiter, konnte erreicht werden, dass Verträge zwischen Unternehmen nicht mehr risikolos als Werkverträge bezeichnet werden, wenn es sich dabei um Leiharbeitsverträge handele. Auch die Informationsrechte von Betriebsräten wurden gestärkt und erstmals überfällige Sanktionen für Rechtsmissbrauch eingeführt. „Leider waren weitere aus unserer Sicht wünschenswerte Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der CDU/CSU nicht umsetzbar. Die SPD wird sich aber weiterhin für gute Arbeit einsetzen“, sagt Susanne Mittag. So seien vor allem mehr Tarifbindung und Mitbestimmung erstrebenswert. Auch Antworten auf Fragen zu Arbeitsschutz, Arbeitsplatzsicherheit und soziale Absicherung stünden auf der Agenda der SPD. „Dennoch ist das Gesetz eine wesentliche Verbesserung für viele Personen, die in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten.“