Neuregelung für Werkstattbeschäftigte in der Diskussion

Bereits zum elften Mal trafen sich am Montag, den 7. November mehr als 200 Werkstatträte aus dem Bundesgebiet mit Vertreterinnen und Vertretern der SPD-Bundestagsfraktion, um über die geplanten Vorhaben der großen Koalition zur Verbesserung der Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen ins Gespräch zu kommen. Vom CVJM-Sozialwerk Wesermarsch e. V. war Holger Knoop der Einladung nach Berlin gefolgt.

Im Vordergrund des Erfahrungsaustauschs standen das Bundesteilhabegesetz sowie die darin geplanten Neuregelungen für die Werkstätten.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Werkstätten- Mitwirkungsverordnung sehr weitreichend im Sinne der Menschen mit Behinderungen zu verändern. „Werkstattbeschäftigte werden in Zukunft nicht nur Mitwirkungs-, sondern echte Mitbestimmungsrechte haben“, erklärt dazu Susanne Mittag. Die Anzahl der Werkstatträte werde von maximal sieben auf maximal dreizehn erhöht. „Es werden zudem bessere Freistellungsmöglichkeiten geschaffen und Frauenbeauftragte in den Werkstätten etabliert, die sich für mehr Gleichberechtigung einsetzen werden“, so Susanne Mittag.

Gleichzeitig werde der Übergang von der Werkstatt auf den ersten Arbeitsmarkt erleichtert. Hierzu zähle auch die Schaffung eines unbürokratischen Rückkehrrechtes in die Werkstatt für behinderte Menschen. Zudem werde das Budget für Arbeit auf alle Bundesländer ausgedehnt. Arbeitgeber bekommen so die Möglichkeit, bei der Einstellung von Menschen mit Behinderungen Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75 Prozent des gezahlten Arbeitsentgeltes zu erhalten.

„Ich freue mich, dass so weitreichende Verbesserungen für die Werkstattbeschäftigten und ihre Interessenvertretungen Eingang in den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes gefunden haben“, betont die Abgeordnete. Dies sei nicht zuletzt auch eine Folge des regelmäßigen Austausches zwischen Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion und den Werkstatträten, der traditionell in der zweiten Jahreshälfte stattfindet.