Sie hatte selbst eine Veranstaltung zum Bundesteilhabegesetz in Sandkrug angeboten. Außerdem hat sie Vertreter von Einrichtungen und Trägern zu einem Diskussionsnachmittag der Landesgruppe Niedersachsen/Bremen nach Berlin eingeladen. Vertreter aus dem Landkreis Oldenburg, aus Delmenhorst und der Wesermarsch waren dabei und haben intensiv inhaltlich mitgearbeitet.
„In dem jetzt verabschiedeten Teilhabegesetz stellen wir endgültig klar, dass der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe nicht eingeschränkt werden soll. Die jetzigen Zugangsregelungen bleiben bis zum Jahr 2023 in Kraft und werden bis dahin mit einer wissenschaftlichen Untersuchung und Erprobung begleitet“, machte Susanne Mittag deutlich. Es ist bislang einmalig, dass ein Gesetz vor Inkrafttreten sozusagen „getestet“ wird.
Zudem werden Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege weiterhin gleichrangig nebeneinander stehen. Einen Vorrang der Pflege wird es nicht geben. „Damit räumen wir die große Sorge aus, es könnte durch das neue Gesetz zu einer systematischen Verschiebung von Teilhabeleistungen in die Pflege kommen“, erklärte sie. Auch das Wunsch- und Wahlrecht wird gegenüber dem Gesetzentwurf weiter gestärkt. Wünsche zur Wohnform und damit verbundenen Assistenzleistungen im Bereich der persönlichen Lebensgestaltung werden besser berücksichtigt. Ambulantes Wohnen außerhalb von besonderen Wohnformen hat außerdem Vorrang, wenn Betroffene dies wünschen.
Mit dem Teilhabegesetz wird die bislang praktizierte Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst. Erwerbstätige Leistungsbezieher können so künftig mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten. Der Schonbetrag wird sich bereits im kommenden Jahr auf 27.600 Euro verzehnfachen und im Jahr 2020 weiter auf rund 50.000 Euro ansteigen. Für Bezieher von Leistungen der Sozialhilfe wäre es laut Gesetzentwurf bei den jetzigen Grenzen geblieben.
Susanne Mittag erklärte dazu: „Es war wichtig, dass im parlamentarischen Verfahren noch nachgebessert werden konnte und dass es gelungen ist, auch den Vermögensfreibetrag für Menschen, die Sozialhilfe beziehen, von derzeit 2.600 Euro auf 5.000 Euro anzuheben. Damit wurden auch die finanziellen Spielräume von vielen Werkstattbeschäftigten oder Beziehern von Blindenhilfe ausgeweitet. Zudem konnten eine Verdopplung des Arbeitsförderungsgeldes für Werkstattbeschäftigte auf 52 Euro erreicht werden. Und weiter: „Bei einem sozialpolitischen Großprojekt wie dem Bundesteilhabegesetz müssen wir besonders dafür Sorge tragen, dass es so umgesetzt wird, wie wir Sozialdemokraten das gemeinsam mit den Sozialverbänden und den Betroffenen erarbeitet haben. Zentrale Neuregelungen werden deshalb noch vor ihrem tatsächlichen Inkrafttreten in einer Modellphase erprobt und die Auswirkungen des Gesetzes wissenschaftlich untersucht. Dafür werden Geldmittel zur Verfügung gestellt und Verbände aus dem Wahlkreis haben schon angekündigt, sich um die Projekte zu bewerben, was mich sehr freut.“