Sicherheitsverordnung für Traditionsschiffe noch nicht im sicheren Hafen

„Es besteht noch erheblicher Klärungs- und Nachbesserungsbedarf bei der Sicherheitsverordnung für Traditionsschiffe“ erklärt die SPD- Bundestagsabgeordnete Susanne Mittag. Darin ist sie sich mit dem niedersächsischen Verkehrsminister Olaf Lies einig. Im Verkehrsausschuss des Bundesrates wurde in dieser Woche ein Antrag der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein zum Erhalt der Traditionsschifffahrt einstimmig angenommen.

Dabei fordern sie das Bundesverkehrsministerium auf, den Entwurf der Verordnung zur Sicherheitsregeln auf Traditionsschiffen in Zusammenarbeit mit den Betreibervereinen zu überarbeiten.

"Der beeindruckende Großsegler „Großherzog Elisabeth“ in Elsfleth ist ein tolles Beispiel für das Engagement von Menschen zum Erhalt von historischen Schiffen. Das dürfen wir nicht durch überfordernde Sicherheits- und Bürokratievorschriften gefährden,“ so die Sozialdemokratin.

Die für den Landkreis Wesermarsch zuständige Abgeordnete Susanne Mittag,MdB betonte: „Ich bin froh, dass das Bundeswirtschaftsministerium in der Ressortabstimmung das Tempo rausgenommen und eine Fristverlängerung durchgesetzt hat.“ Das schaffe Zeit für weitere Verhandlungen

Die SPD-Küstengang, der Zusammenschluss der norddeutschen, sozialdemokratischen Abgeordneten, hat sich mehrfach mit Vertretern der Vereine zusammengesetzt und ihnen gegenüber dem Verkehrsministerium Gehör verschafft. „Bis jetzt wurden die über 140 Kritikpunkte und Anregungen der Vertreter der Traditionsschiffe, die dem Ministerium geschickt wurden, nicht beantwortet. So geht man nicht mit ehrenamtlich engagierten Menschen um,“ betont die örtliche Bundestagsabgeordnete. Und weiter: „Deshalb haben wir als Küstengang das Bundesverkehrsministerium erneut aufgefordert, sich mit den betroffenen Vereinen an einen Tisch zu setzen, um eine gute Lösung für die Zukunft der Traditionsschiffe in Deutschland zu finden.“