Wichtiges Instrument ist die Möglichkeit, Vermögen unklarer Herkunft einziehen zu können. Bislang mussten Polizei und Staatsanwaltschaft beweisen, dass Vermögenswerte mit Geldern aus bestimmten Straftaten stammten, jetzt muss der Beschuldigte den rechtmäßigen Erwerb nachweisen.
Weiter ermöglicht die Neuregelung der Vermögensabschöpfung allen Tatgeschädigten somit einen einfachen und kostenlosen Weg, Schadenswiedergutmachung zu erlangen. „Mir als ehemalige Polizistin, ist die Neuregelung ein besonderes Anliegen, da ich in der Praxis leider oft die Erfahrung machen musste, dass Tatgeschädigte –trotz vorhandenen Vermögens- keine Entschädigung für ihre Vermögensverluste bekommen haben“, erklärte Susanne Mittag.
Das Gesetz soll am 1. Juli in Kraft treten.