Vielmehr hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) die Verordnung offensichtlich unverändert zur EU-Kommission zur Zustimmung geschickt.
Die Verordnung zielt auf die „Änderung der schiffsrechtlichen Vorschriften über Bau und Ausrüstung von Traditionsschiffen“ und ist seit langem in der Verhandlung. Sie enthält jedoch Anforderungen, die mit dem ehrenamtlichen Engagement der Traditionssegler nicht vereinbar sind.
Die Verbesserungsvorschläge der Traditionsschiffer und deren Problemlagen wurden seitens des Verkehrsministeriums nach Angaben der Betroffenen bisher nicht zur Kenntnis genommen.
„Es ist zu hoffen“, so Susanne Mittag, „dass das Ministerium die Stellungnahmen der Nordländer als auch einen Entschließungsantrag des Bundesrates bei der Übersendung der Verordnung an die EU-Kommission berücksichtigt hat.
Sollte das nicht der Fall sein, besteht die Gefahr, dass die vorwiegend ehrenamtlich geführten Traditionsschiffsvereine baden gehen. Es gibt insgesamt etwa 100 Schiffe, die von der Neuregelung betroffen sind. Auch der Betreiberverein der „Großherzogin Elisabeth“ in Elsfleth läuft Sturm gegen die Verordnung, denn tritt diese so in Kraft, bedeutet das erschwerte Bedingungen für den Verein. „Statt sich um das 110 Jahre alte Schiff kümmern zu können, dreht sich dann alles um Bürokratie“, befürchtet Susanne Mittag. Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass die ehrenamtlichen Besatzungsmitglieder regelmäßig Gesundheitsprüfungen wie Berufsseeleute ablegen. Diese Anforderungen seien zu hoch, kritisiert etwa der Dachverband der Traditionsschiffe „GSHW“.
Bei einer Zustimmung durch die EU- Kommission tritt die Verordnung im Sommer 2017 in Kraft.