Die SPD-Bundestagsabgeordnete Susanne Mittag weist zum Jahreswechsel auf gesetzliche Neuerungen hin, die auf Druck der SPD in der letzten Wahlperiode beschlossen wurden.
So tritt die zweite Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft. Mit dem „Budget für Arbeit“ werden Menschen mit Behinderungen Beschäftigungsalternativen zur Werkstatt ermöglicht. Neben einer finanziellen Unterstützung der Arbeitgeber werden auch erforderliche Assistenzleistungen getragen: „Mit dem Budget für Arbeit ermöglichen wir Menschen mit Behinderungen leichter den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt“, so Susanne Mittag.
Zudem wird die Riester-Förderung ab dem 01. Januar 2018 attraktiver: Die staatliche Grundzulage steigt von 154 Euro auf 175 Euro jährlich an und die Doppelverbeitragung von Riester-Verträgen in der betrieblichen Altersvorsorge wird abgeschafft. Bislang war es so, dass sowohl die Beiträge als auch die daraus resultierenden Leistungen der Beitragspflicht in der gesetzlichen
Krankenversicherung unterlagen. Nunmehr muss von den ausgezahlten Leistungen der „betrieblichen Riester“ kein Anteil mehr an die gesetzlichen Krankenkassen abgeführt werden. Darüber hinaus ist bei Auszahlungen von Kleinbetrags-Riesterrenten in einer Summe künftig eine günstigere Versteuerung möglich: „Es war wichtig, die bestehenden Riester-Verträge zu stärken und sie attraktiver zu machen“, so die Bundestagsabgeordnete.