Der Deutsche Bundestag hat heute in einer namentlichen Abstimmung beschlossen, dass ab dem 1. August 2018 der Familiennachzug von subsidiär Schutzberechtigten wieder aufgenommen wird.
„Mit dieser Entscheidung schaffen wir die Grundlage für den Nachzug von 1.000 Familienangehörigen im Monat. Das sind im Laufe dieser Wahlperiode rund 40.000 Menschen, bei denen Eltern und ihre Kinder wieder vereint werden“ so die Innenpolitikerin Mittag, MdB.
Den mit der Union gefundene Kompromiss bezeichnete die Sozialdemokratin als Fortschritt zur bestehenden Regelung, bei der es im Moment wenige Möglichkeiten für unbegleitete Kinder gäbe, ihre Eltern nach Deutschland nachzuholen.
Susanne Mittag, MdB weiter: „1.000 Menschen im Monat überlasten weder die Behörden noch unsere Gesellschaft, sondern führen endlich auseinandergerissene Familien zueinander.“
Asylberechtigte und der Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention bleibt davon unberührt.
Die genauen Regelungen sollen in den kommenden Wochen erarbeitet und beschlossen werden. Darin wird dann auch festgeschrieben, dass es über den Familiennachzug hinaus auch humanitäre Härtefälle neu geregelt werden.
Die Diskussion und die Anträge der anderen Fraktionen bewegten sich zwischen keinerlei Zugeständnisse, weitere Jahre die Familienzusammenführung auszusetzen oder alle zu bewilligen, die einen Antrag stellen.
Realistische Schätzungen gehen von ca. 60.000 Menschen aus, die Anträge stellen können, ca. 40.000 liegen bereits vor. Die bisherigen Regelungen laufen am 16.3.2018 aus, eine Regelung zum jetzigen Zeitpunkt war also notwendig.