Bei Ferkelkastration tierschutzkonforme Lösung finden

Ab dem 1. Januar 2019 ist es in Deutschland verboten, Ferkel ohne Betäubung zu kastrieren. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Susanne Mittag fordert anlässlich des dreitätigen Treffens der Landwirtschaftsminister, dass rasch eine tierschutzkonforme Lösung gefunden werden muss.

„Die Bundesregierung hat schon vor geraumer Zeit drei Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration vorgelegt. Alle drei sind praktikabel und tierschutzkonform“, sagt Susanne Mittag. Die drei Alternativen sind die Ebermast, die Kastration unter Vollnarkose und die Immunokastration.

Mittlerweile wird von Politikern, Wissenschaftlern und Landwirten eine vierte Alternative diskutiert: Die Kastration der Ferkel durch den Landwirt mit vorheriger lokaler Betäubung. „Der vierte Weg ist sicherlich wirtschaftlich interessant für den Landwirt. Allerdings ist eine Lokalanästhesie auch eine anspruchsvolle tierärztliche Tätigkeit, die nicht leichtfertig unterschätzt werden darf. Deshalb sehe ich diese Alternative erstmal kritisch“, sagt die tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Susanne Mittag.

Für die Bundestagsabgeordnete, die seit 2013 den Wahlkreis Delmenhorst, Wesermarsch und Oldenburg-Land vertritt, ist aus Tierschutzsicht die Immunokastration das Mittel der Wahl: „Die Eberimpfung ist unkompliziert und vor allem ist kein Eingriff am Tier nötig, sodass das Schwein keine Kastrationsschmerzen hat“, erklärt Susanne Mittag.

Bei der Immunokastration, auch Eberimpfung genannt, bekommt das Schwein lediglich zwei Injektionen. Diese führen dazu, dass keine Geschlechtshormone gebildet werden. Der Ebergeruch, der von Verbraucherinnen und Verbrauchern oftmals als unangenehm wahrgenommen wird, tritt somit nicht auf.