Neue Pflegeausbildung nimmt weitere Hürden

Der Bundestag hat endgültig den Weg für die Reform der Pflegeausbildung freigemacht. Nachdem im letzten Jahr mit dem „Pflegeberufereformgesetz“ die berufsrechtlichen Grundlagen für die neue Ausbildung gelegt wurden, regelt die jetzt verabschiedete Ausbildungs- und Prüfungsverordnung die Umsetzung durch die Schulträger und Ausbildungsbetriebe.

„Endlich steht der längst überfälligen Weiterentwicklung der Pflegeberufe nichts mehr im Wege“, freut sich die SPD-Bundestagabgeordnete Susanne Mittag. „Die Rechtsverordnung beinhaltet detaillierte Vorgaben für die Ausbildungsziele und Stundenaufteilung der künftig zusammengelegten Ausbildung in der Kinderkranken-, Kranken- und Altenpflege. Sie schafft die Voraussetzung, dass die neue Pflegeausbildung pünktlich zum 01.01.2020 starten kann.“

Der neue, kompetenzorientierte Ansatz der Ausbildung erfolgte nach aktuellen pflegewissenschaftlichen und pflegepädagogischen Standards und bedeute eine wichtige Weiterentwicklung des Pflegeberufs, betont die SPD-Politikerin. Die Vorgaben der Rechtsverordnung ermöglichten eine fundierte, an allen Versorgungsbereichen ausgerichtete und in den Schwerpunkten Krankenpflege, Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege vertiefte Ausbildung. Susanne Mittag: „Der Pflegeberuf wird insgesamt deutlich aufgewertet und attraktiver und besser auf künftige Herausforderungen ausgerichtet.“

Mit der Ausbildungsreform sollen nicht nur mehr Pflegefachkräften gewonnen, sondern auch die ungerechten Gehaltsunterschiede zwischen der Alten- und Krankenpflege ausgeglichen werden. So regelt die Pflegeberufereform auch eine angemessene Vergütung in der gesamten Pflegeausbildung. Das Schulgeld, das teils von den Auszubildenden gezahlt werden musste, entfällt künftig bundesweit.

„Bereits beim Pflegeberufegesetz bestand unser Koalitionspartner CDU/CSU darauf, für eine sechsjährige Übergangszeit an den spezialisierten Ausbildungen in der Kinder- und Altenpflege als zusätzliche Wahloption festzuhalten“, erklärt die Delmenhorsterin.
Auch die Rechtsverordnung habe nur mit einem Kompromiss, der eine Schmälerung der Anforderungen an die spezialisierte Altenpflegausbildung im dritten Ausbildungsjahr beinhaltet, beschlossen werden können. Ansonsten hätte die Union nicht zugestimmt.
Diese Änderungen sind ärgerlich, gelten aber nur für einen kleinen Teilbereich im dritten Ausbildungsjahr“, stellt Mittag klar. Denn die SPD konnte durchsetzen, dass die erstmals definierten und ausschließlich den Pflegefachkräften vorbehaltenen Tätigkeiten davon unberührt bleiben. Die für alle verbindliche generalistische Ausbildung in den ersten beiden Ausbildungsjahren, die generalistische Kranken- und Altenpflegausbildung sowie die spezialisierte Ausbildung in der Kinderkrankenpflege sind von den Änderungen nicht betroffen.

Nun steht nur noch die Zustimmung des Bundesrates aus. Diese soll voraussichtlich am 21. September erfolgen.
Bis zum Start der neuen Ausbildung im Jahr 2020 müssen die Länder die Vorgaben der Verordnung noch in ihr Schul- und Hochschulrecht übernehmen. Susanne Mittag ruft die Ausbildungsträger und Pflegeschulen in ihrem Wahlkreis Delmenhorst, Wesermarsch, Oldenburg-Land dazu auf, sich bereits jetzt auf die neue Ausbildung einzustellen. Für den Abschluss der notwendigen Kooperationsverträge vor Ort und organisatorische Änderungen seien im Gesetz Unterstützungsangebote vorgesehen.

„Zur Überwindung des Fachkräftemangels müssen Politik und alle Akteure in der Pflege an einem Strang ziehen“, betont die SPD-Politikerin. Das gilt nicht nur für die beschlossene Reform der Pflegeausbildung, sondern auch für die nächsten Schritte. Am 03. Juli ist die „Konzertierte Aktion Pflege“ gestartet. Dabei sollen konkrete Maßnahmen und Empfehlungen erarbeitet werden, um die Situation in der Alten- und Krankenpflege spürbar zu verbessern.