Am 1. November tritt das neue Gesetz für Musterverfahren in Kraft. Die erste Musterklage wird vom Bundesverband der Verbraucherzentralen in Kooperation mit dem ADAC gegen VW geführt.
„Die SPD hat durchgesetzt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig nicht mehr als Einzelkämpfer vor Gericht allein den Konzernen gegenüber stehen. Es bekommt Recht, wer Recht hat und das ohne Prozessrisiko“, freut sich die SPD-Bundestagsabgeordnete Susanne Mittag.
Ab dem 1. November 2018 können Verbraucherschutzverbände in einem Musterverfahren alle tatsächlichen und rechtlichen Sachverhalte feststellen lassen, die für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche relevant sind. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) wird in Kooperation mit dem ADAC am 1. November die erste Klage nach dem neuen Gesetz gegen Volkswagen einreichen.
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich kostenlos im Klageregister beim Bundesamt für Justiz zum Musterverfahren anmelden. Für angemeldete Verbraucherinnen und Verbraucher wird die bei vielen VW-Diesel-Käufern drohende Verjährung der Ansprüche zum Jahreswechsel gestoppt.
Geht ein Musterverfahren verloren, trägt der klagende Verband das Kostenrisiko, nicht der Verbraucher. Verliert das verklagte Unternehmen, ist es an die Feststellungen im Urteil gebunden. „Mit diesem Musterurteil in der Tasche kann der Verbraucher einfach seine Schadenersatzansprüche geltend machen“, erläutert Susanne Mittag
Weil getäuschte VW-Diesel-Käufer über das Musterverfahren Schadenersatz für Hardware-Nachrüstungen erlangen können, ist das Verfahren auch ein Beitrag, um Fahrverbote zu vermeiden.
Schon heute können unter folgendem Link weitere Informationen abgerufen werden. Hier wird auch erklärt, wie sich Geschädigte ab dem 01.11. ins Klageregister eintragen können.
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/musterklage-gegen-vw-so-machen-sie-mit-29738