Diese gesetzlichen Änderungen gelten ab dem neuen Jahr

Foto: Inga Haar, Deutscher Bundestag

Das neue Jahr fängt gut an: Die SPD-Bundestagsabgeordnete Susanne Mittag informiert über die Veränderungen im neuen Jahr.

Das neue Jahr 2019 wird von vier Gesetzesänderungen aus dem Bereich Arbeit und Soziales begrüßt. „Es werden spürbare Verbesserungen für Beschäftigte, Arbeitslose und Rentner*innen in Kraft treten“, informiert Susanne Mittag.

„Die Einführung der Brückenteilzeit sorgt dafür, dass Beschäftigte ihre Zeit selbstbestimmter einteilen können“, ist sich die Abgeordnete sicher. Ab dem 1. Januar haben viele Beschäftigte das Recht, auf eigenen Wunsch und ganz ohne Begründung in Teilzeit zu arbeiten – und zwar zwischen einem und fünf Jahren.

Mit dem Qualifizierungschancengesetz tritt im neuen Jahr ein Gesetz in Kraft, das von der Digitalisierung stark betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern neue Perspektiven aufzeigt. Beschäftigte erhalten die Möglichkeit auf eine umfassende Weiterbildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit, sowohl für Lehrgangskosten als auch in Form von Lohnkostenzuschüssen. „Damit kommen wir unserem Ziel, die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung umzubauen, einen großen Schritt näher“, ist Mittag überzeugt.

Auch für Menschen, die schon lange ohne Arbeit sind, können sich durch den sozialen Arbeitsmarkt neue Türen öffnen. „Mit dem sozialen Arbeitsmarkt wollen wir den Wiedereinstieg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen erleichtern. Mit den vorgesehenen vier Milliarden Euro können wir Arbeitssuchende effektiv unterstützen “, so Susanne Mittag.

Ebenfalls zum 1. Januar tritt das Rentenpaket in Kraft. Wir geben eine gesetzliche Beitragssatzgarantie von maximal 20 Prozent und garantieren bis 2025 ein Rentenniveau von 48 Prozent. „Diese Absicherung ist gut und sinnvoll. Dennoch wollen wir die staatliche Absicherung weiter stärken“, gibt sich Mittag kämpferisch.

Zudem wird ab dem neuen Jahr allen Eltern für vor 1992 geborene Kinder ein weiteres halbes Jahr Kindererziehung angerechnet.

Zusätzlich treten weitere Verbesserungen der Erwerbsminderungsrente in Kraft.