Mit dem zweiten Sozialschutz-Paket kämpfen wir weiter um jeden Arbeitsplatz!

Kontakteinschränkungen, Kurzarbeit, Kinderbetreuung und -beschulung zu Hause – in den vergangenen Wochen haben wir alle viel geleistet, um die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland gemeinsam in den Griff zu bekommen. Im heutigen Kabinettsbeschluss wird u.a. Menschen in Kurzarbeit, Arbeitslose und Kindern verstärkt geholfen.

Die hiesige SPD-Bundestagsabgeordnete Susanne Mittag erläutert: „Die Kontaktbeschränkungen der letzten Wochen werden auch weiterhin zum Alltag gehören und damit auch das Arbeitsleben stark beeinflussen. Mit dem zweiten SozialschutzPaket passen wir die bewährten Maßnahmen jetzt an, ergreifen neue und sorgen so für Sicherheit und Schutz in der Krise. Außerdem liegt ein Vorschlag bereit, der die Notwendigkeit der zeitnahen Kita-Öffnungen beschreibt. Familien brauchen eine Perspektive.“

Hier die Regelungen im Überblick:

Gerade für Menschen mit hohem Arbeitsausfall ist die Zeit in Kurzarbeit schwer und ein Ende scheint für viele nicht absehbar. Darum wird befristet bis zum 31. Dezember 2020 das Kurzarbeitergeld erhöht, wenn Arbeitnehmer*innen aufgrund der aktuellen Situation weniger als 50 Prozent arbeiten. Zudem wird für alle der Hinzuverdienst bis zur Höhe des ursprünglichen Einkommens vereinfacht.

Aufgrund der derzeit schwierigen Situation, neue Arbeit zu finden oder sich weiterzubilden, wird das Arbeitslosengeld für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember enden würde. Auch Fristen bei der Waisenrente werden angepasst.

Dank der verbesserten Leistungen für Bildung und Teilhabe ist für Kinder aus bedürftigen Familien das warme Mittagessen in Schule oder Kita gesichert, denn die Kommunen können die Mittel so flexibel einsetzen, dass das kostenlose Essen den Kindern nach Hause oder zur Abholung an die Schule geliefert wird.

Im Gesetz für den Einsatz sozialer Dienste (SoDEG) werden insbesondere auch Frühförderstellen künftig aufgenommen, die entwicklungsauffällige Kinder sowie Kinder mit Behinderungen fördern und ihnen und ihren Familien sinnvolle Lebensperspektiven vermitteln.

Befristete Anpassungen im Arbeitsgerichtsgesetz und im Sozialgerichtsgesetz schaffen die nötigen Voraussetzungen dafür, dass sie arbeitsfähig bleiben. Zum Beispiel können mündliche Verhandlungen jetzt auch per Video-Schalte geführt werden.