Die Corona-Pandemie bringt große Bürden und Unsicherheiten für den Kultur- und Medienbereich mit sich. Kunst, Kultur- und Medien haben eine enorme Bedeutung für eine lebendige Demokratie. Die SPD fordert nun ein, dass Künstlerinnen und Künstler, Kreative und Kultur- und Medienschaffende in dieser extremen Krisenzeit unterstützt werden.
„Künstlerische und kreative Tätigkeiten sollen nach der Corona-Pandemie bestmöglich fortgesetzt werden können, gerade weil ein Ende der Krise derzeit noch nicht abzusehen ist. Veranstaltungen bleiben nach wie vor größtenteils abgesagt oder wurden verschoben. Kulturelle Orte wie etwa soziokulturelle Zentren sind geschlossen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um kleine Kinos, die wir in Brake, Wildeshausen oder Delmenhorst haben. Freie Journalisten gibt es überall, die auch für hiesige Zeitungen schreiben. Schausteller zum Beispiel aus Delmenhorst leiden unter den Marktausfällen im Frühjahr und vermutlich auch im Herbst. Wir setzen uns dafür ein, dass die Kultur- und Medienschaffenden unbürokratisch und nachhaltig unterstützt werden.“, berichtet die Bundestagsabgeordnete Susanne Mittag.
Das Positionspapier finden Sie unter folgendem Link:
Zum Hintergrund:
Diese Lösungen ergänzen die Programme und Hilfen, die wir bereits auf den Weg gebracht haben. So hat der Bundestag mit der Corona-Soforthilfe für Soloselbstständige, kleine Unternehmen und Freiberuflerinnen und Freiberufler in Höhe von insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro eine finanzielle Soforthilfe in Form von Zuschüssen freigegeben. Damit können auch Kinos, Musikclubs, Künstlerateliers und andere Einrichtungen finanzielle Engpässe überbrücken, indem laufende Betriebskosten wie Mieten, aber auch Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten bezahlt werden können. Zusätzlich kommen die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes, Liquiditätshilfen und die Stundung von Steuerzahlungen der Kultur- und Kreativwirtschaft zugute.
Mit dem Sozialschutzpaket wurde darüber hinaus der Zugang zur Grundsicherung erleichtert. Für bewilligte Anträge der Zeit von März bis Ende Juni 2020 gelten veränderte Kriterien. Durch die Übernahme von Wohn- und Nebenkosten, der möglichen Zahlung eines Kinderzuschlags und nahezu ausbleibender Vermögensverrechnung werden Kultur- und Medienschaffende in ihrer wichtigen Tätigkeit zusätzlich unbürokratisch unterstützt. Bereits zum Januar 2020 konnten wir erreichen, dass der Zugang zum Arbeitslosengeld erleichtert ist.