„Seit einer Grundgesetzänderung im Jahr 2002 ist der Tierschutz Staatsziel. Der Internationale Tage der Tierrechte am 10. Dezember erinnert daran, dass wir dieses Ziel auch in der konkreten Gesetzgebung ausreichend umsetzen müssen. Das ist nämlich leider an vielen Stellen noch nicht der Fall.
Tierschutz hat heute eine Bedeutung, die weit über den eigentlichen Schutz vor Schmerzen der uns anvertrauten Tiere hinausgeht. In den vergangenen Jahren hat sich ein gesellschaftlicher Diskurs für mehr Tierschutz in allen Bereichen der Tierhaltung entwickelt. Vor allem zu den ethischen Aspekten Würde und Wohlergehen der Tiere ist eine dynamische gesellschaftliche Diskussion in Gang gekommen. Die Haltung und die Pflege von Tieren, aber auch der Konsum von tierischen Produkten sind zentrale Themen in der gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzung.
Die SPD möchte echte Fortschritte für die Lebensbedingungen von Heim- und Nutztieren. Das bedeutet, dass die Haltungsbedingungen den Tieren angepasst werden müssen und nicht umgekehrt.
Noch immer gibt es rechtliche Ausnahmen, die sinnloses Leiden und Töten ermöglichen, und damit den verfassungsmäßigen Tierschutz untergraben. Zu diesen Beispielen gehören das Töten männlicher Küken aus Legerassen (noch bis Ende 2021), die Durchführung schwerster Tierversuche, das Kupieren von Schweineschwänzen, das betäubungslose Enthornen von Rindern, die Sauenhaltung in Kastenständen, die unzureichend geregelten Tiertransporte, die unzureichende Unterbindung von Qualzuchten und einiges mehr.
Für das Schließen dieser Schlupflöcher setze ich mich als Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion ein. Dabei ist es gegenüber unserem Koalitionspartner, der den Tierschutz den wirtschaftlichen Interessen unterordnet, ein zäher Kampf, der noch lange fortgesetzt werden muss.“