Bundestag beschließt EEG-Novelle

„Nach sehr schwierigen und langwierigen Verhandlungen haben wir endlich die wichtige Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz beschlossen“, zeigt sich die SPD-Bundestagsabgeordnete Susanne Mittag erleichtert. „In den letzten Wochen haben mich zahlreiche Schreiben aus der Region zu dieser Novelle erreicht. Die Themen dabei waren vor allem die berechtigte Sorge, dass teure Messtechnik verbaut, ein weiterbetrieb von Altanlagen unwirtschaftlich und die Energiewende stark gefährdet wird“, berichtet die Delmenhorsterin.

„Der erste Aufschlag aus dem CDU-geführten Wirtschaftsministerium hatte wenig von Aufbruch“, kommentiert Susanne Mittag den Entwurf von Peter Altmaier.
Der durch die SPD schwer erkämpfte Kompromiss der Koalition sieht vor, dass bei Solaranlagen, die seit zwanzig Jahren Strom erzeugen, die Pflicht zur Installation eines teuren Smart-Meters entfällt.
Auch für Windkraftanlagen, die älter als 20 Jahre sind und keine EEG-Vergütung mehr erhalten, wird die Möglichkeit geschaffen, über eine erhöhte Marktwertprämie, Ausschreibung oder Direktvermarktung länger am Netz zu bleiben. Ebenso soll die Bioenergie zukunftsfähig aufgestellt werden. Dies sicherzustellen, hat der Bundestag in einem Entschließungsantrag von der Bundesregierung gefordert.

„Strom sollte vor Ort erzeugt und verwendet werden – nur so kann die Energiewende gelingen“, ist Susanne Mittag sicher. Daher sei es richtig, dass die EEG-Umlage bei Solaranlagen bis 30 kwp entfällt. Vorher war dies lediglich für Anlagen mit 10 kwp der Fall.
Auch wird grüner Wasserstoff, der aus erneuerbaren Energien hergestellt wird, künftig von der EEG-Umlage befreit sein. Insgesamt soll die Novelle ein weiterer Schritt in eine Zukunft sein, in der sich erneuerbare Energien eigenständig – also ohne EEG-Umlage finanzieren – können.

Klar ist für die Sozialdemokratin, die sich auch für die Anhebung der Ausbauziele der Windenergie und Fotovoltaik starkgemacht hat: „Wir wollen und brauchen mehr, damit wir unsere Klimaziele erreichen. Dafür braucht es neben einer weitergehenden EEG-Novelle auch Verbesserungen im Planungs- und Genehmigungsrecht.“