Kompromiss zum Insektenschutzgesetz

Vom Kompromiss der Bundesregierung profitieren die Landwirte genauso wie der Insektenschutz. Auch kann der Niedersächsische Weg auf dieser Grundlage weiter beschritten werden. Die größten Konflikte konnten heute abgeräumt werden. Diese gab es bei der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung aus dem Ministerium von Julia Klöckner.

Die umstrittenen Einschränkungen für Herbizide und bienenschädliche Insektizide in Schutzgebieten sollen nicht für Sonderkulturen im Obst und Gemüsebau, für Hopfen und Wein sowie für die Saatgutproduktion gelten. Auch der Ackerbau wird mindestens bis 2024 davon ausgenommen. Bis dahin sollen die Bundesländer über eigene Programme die Ziele zur Minderung des Pflanzenschutzeinsatzes erreichen. Je nach Bilanz, muss dann entschieden werden, ob es weiterer Regelungen bedarf. In besonderen Situationen, wie z.B. außergewöhnlichem Schädlingsbefall oder der Ausbreitung invasiver Pflanzenarten, werden auch Ausnahmen vom Verbot möglich sein.

Die Regelungen zu Randstreifen an Gewässern erster und zweiter Ordnung von mindestens fünf Metern (bei dauerhafter Begrünung) oder zehn Metern (ohne Begrünung) sollen umgesetzt werden. Aber für die Bundesländer, die bereits eigene Vorgaben und Förderprogramme haben, wie Niedersachsen, und für Regionen mit vielen Gräben, wie in der Wesermarsch, gibt es die Möglichkeit, von den Vorgaben abzuweichen. Insbesondere in unserer Region gibt es ein enges Entwässerungsnetzt mit Gewässern dritter Ordnung, welche von der neuen Regelung ausgenommen werden und somit keine Einschränkungen in der Bewirtschaftung befürchten müssen.

Als niedersächsische Bundestagsabgeordnete freue ich mich besonders, dass die Option der individuellen Umsetzung auf Landesebene den niedersächsischen Weg nicht gefährdet, der breiter Konsens zwischen Landesregierung, Landwirtschaft und Umweltverbänden ist.

In der nun folgenden Beratung im Bundestag werden wir den Entwurf des Insektenschutzgesetzes intensiv diskutieren, so wie es auch der Bundesrat tun wird. Die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung wird dagegen ausschließlich im Bundesrat beraten.