Anlässlich des heutigen Beschlusses des Bundesrates zu Tiertransporten, äußert sich die tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Susanne Mittag:
„Der Bundesrat hat heute die Bundesregierung, und somit die zuständige Bundesagrarministerin Klöckner, aufgerufen, mehr für den Tierschutz bei Nutztiertransporten zu machen. Aufgrund systematischer Tierschutzverstöße bei Transporten in bestimmte Drittländer, besteht schon länger ein Exportstopp von Schlachttieren. Außerdem haben die Bundesländer den Transport von Zuchttieren in diese zweifelhaften Drittstaaten weitestgehend beendet.
Rechtlich ist jedoch umstritten, inwieweit Veterinärbehörden im Einzelfall Transporte untersagen dürfen. Hier bedarf es einer rechtlichen Klarstellung, damit die zuständigen Behörden, die einen Transport aus Tierschutzgründen nicht abfertigen können und wollen, nicht mehr per Gerichtsbeschluss dazu gezwungen werden.
Außerdem wird die zuständige Ministerin aufgefordert, auf Bundesebene und EU-seitig dafür zu sorgen, dass Versorgungsstellen in Drittstaaten zertifiziert und die für die Überwachung notwendigen Informationen in einer Datenbank zur Verfügung gestellt werden.
In Drittstaaten, die die Vorgaben nicht einhalten, soll das Bundeslandwirtschaftsministerium den Export aus Gründen des Tierschutzes per Erlass verbieten.
Um solche Vorgaben wirksam durchzusetzen, bedarf es auf europäischer Ebene einer Überarbeitung der EU-Tierschutztransportverordnung und eine EU-weit einheitliche Liste für ein generelles Verbot von Tiertransporten in bestimmte Drittstaaten. Aktuell können Exportverbote aus Deutschland in Drittstaaten umgangen werden, wenn der Tiertransport eine mehr als 48-stündige Pause in einem anderen EU-Mitgliedstaat einlegt. Laut EU-Recht handelt es sich danach wieder um einen neuen Transport, auf den Deutschland dann keinen Einfluss mehr hat. Ein Weitertransport in einen umstrittenen Drittstaat ist dann von deutschen Behörden rechtlich nicht mehr zu verhindern.
Generell sollten Zuchttiertransporte in Drittländer nur noch sehr restriktiv erfolgen, verbunden mit dem Nachweis, dass die Tiere dort auch tatsächlich für die Zucht verwendet werden (z.B. durch das Führen von Zuchtbüchern). Der zumeist schlechte Umgang mit den Tieren beim Transport lässt darauf schließen, dass es sich in Wirklichkeit doch um verdeckte Schlachttiertransporte handelt. Mittelfristig muss daher das Ziel sein, nur noch Embryonen, Sperma oder befruchtete Bruteier zu transportieren.
Um die Einhaltung der Vorgaben beim Transport zu überprüfen, sollten Daten digital aufgezeichnet (GPS, Gewichtssensor, Fahrtenbuch und Kamera), in einer zentralen Datenbank gespeichert werden und für die Veterinärbehörden einsehbar sein. Ohne diese Kontrollmöglichkeit in Echtzeit kann kein Amtstierarzt wirklich garantieren, dass die Langstreckentransporte tatsächlich ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die Plausibilitätsprüfung der beantragten Transportstrecke ist für sich genommen nämlich noch keine Gewähr dafür, dass die Route sowie die Versorgungsstopps auch eingehalten werden.
Solange die notwendigen Strukturen nicht bestehen oder nicht nachgewiesen werden können, darf es gar keine Tiertransporte in Drittstaaten geben. Hier ist das BMEL aufgefordert, zu prüfen, ob und auf welcher gesetzlichen Grundlage ein Verbot von Exportgenehmigungen für Nutztiere in Drittstaaten rechtssicher durchgesetzt werden kann und es dann auch durchzusetzen.“