Um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern haben Einrichtungen der Behindertenhilfe, Inklusionsbetriebe, Sozialkaufhäuser und Sozialunternehmen nun länger die Möglichkeit Förderungen aus den Corona-Teilhabe-Fonds zu erhalten. Die Förderung ist bis zum 31. Mai 2021 möglich.
Seit mehr als einem Jahr hat die Pandemie einen Einfluss auf unser gesellschaftliches und soziales Leben. Aber auch im Arbeitsleben mussten tiefe Einschnitte gemacht werden. Das betrifft ebenso die Arbeit der Behindertenhilfe und Inklusionsbetriebe. Viele der rund 900 Inklusionsbetriebe in Deutschland sind noch immer von großen Umsatzeinbußen betroffen. Um diese abzufedern hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Förderung solcher Einrichtungen aus den Corona-Teilhabe-Fonds bis Ende Mai verlängert.
Diese Fristverlängerung begrüßt auch Susanne Mittag, SPD-Bundestagsabgeordnete für Delmenhorst, Oldenburg-Land und die Wesermarsch. Sie erklärt: ,,Einrichtungen wie die Delme-Werkstätten in Delmenhorst und Ganderkesee, die Lebenshilfe aber auch das Sozialwerk in der Wesermarsch leisten einen wichtigen Beitrag zur beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe. Sie in dieser ungewöhnlichen Zeit zu unterstützen ist ein wichtiges Zeichen ihrer Anerkennung – auch für die mehr als 30.000 Beschäftigten deutschlandweit.“
Die entsprechenden Förderrichtlinien wurden im Bundesanzeiger unter folgendem Link veröffentlicht:
Eine entsprechende Förderung kann bis zum 31. Mai 2021 beim Integrationsamt des jeweiligen Bundeslandes in Form einer Liquiditätsbeihilfe beantragt werden.