Anlässlich des Beschlusses des Deutschen Bundestages zum Agrarmarktstrukturgesetz, gegen unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette, äußert sich die Bundestagsabgeordnete Susanne Mittag:
„Die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie, wird die Knebelverträge des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) gegenüber den Lieferanten, zu denen auch Landwirte und Erzeugergemeinschaften gehören können, zukünftig unterbinden.
Lange wollte Bundesministerin Klöckner lediglich die Mindestvorgaben der EU umsetzen und nur die unlauteren Handelspraktiken verbieten, die definitiv einen Marktmissbrauch darstellen. Die EU-Richtlinie ermöglicht es aber auch, Vereinbarungen zwischen LEH und Lieferanten als unlauter zu verbieten, die zwar freiwillig abgeschlossen werden, aber eindeutig nachteilig für Lieferanten bzw. Landwirte sind und deshalb nur durch (Markt-)druck zustanden kommen. Die SPD hat bei einigen dieser Punkten durchsetzen können, dass sie ebenfalls verboten werden.
Damit wird es zukünftig nicht mehr möglich sein, dass Handelsunternehmen etwa Bestellungen kurzfristig stornieren, Lieferanten an Lagerkosten beteiligen oder nicht verkaufte Ware an diese zurückschicken können, ohne dafür zu bezahlen. Durch die Schaffung einer Ombudsstelle erhalten Landwirte und Lieferanten außerdem eine unabhängige und niedrigschwellige Anlaufstelle, der sie neben unlauteren Handelspraktiken auch unfaire Preise melden können. Die Stelle wird zudem die Entwicklung von Preisen und Produktionskosten beobachten.
Wir als SPD haben außerdem erreicht, dass das Gesetz nach zwei Jahren evaluiert werden muss. Dabei können weitere unlautere Vertragsbedingungen verboten werden, die CDU und CSU bisher noch gelten lassen wollen. Auch die Prüfung eines Verbots von Dumpingpreisen soll in die Evaluierung einfließen. Auch dafür hat sich die SPD, gegen den Widerstand des Koalitionspartners, besonders stark gemacht.
Die grundsätzlichen Probleme, aufgrund derer die Landwirte protestieren und die Auslieferungslager des LEH blockierten, werden aber auch durch das neue Gesetz nicht gelöst werden können. Das sind nämlich die zu geringen Erzeugerpreise.
Wirkungsvoll wäre dagegen, die Nutzierhaltung neu auszurichten und uns dabei vom Tierwohl leiten lassen. Pläne dafür liegen bereits auf dem Tisch, wie die des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung, das vom Bundeslandwirtschaftsministerium eingesetzt wurde. Bei CDU/CSU ist jedoch nur eingeschränkt der Wille erkennbar, diese auch umzusetzen. Zentraler Punkt wird die Einführung eines staatlichen Tierwohllabels sein, das Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner jedoch nur als freiwillige Kennzeichnung einführen will. Auch ist der bisherige Entwurf für die Tierwohlkennzeichenverordnung noch unvollständig. Die SPD fordert dagegen, ein verbindliches Label für alle Nutztierarten, das von der Jungtieraufzucht, über Transport und Schlachtung, bis hin zur Lebensmittelverarbeitung alles erfasst. Auf dieser Grundlage kann eine angemessene Bezahlung der Landwirte und zugleich mehr Tierwohl erreicht werden.“