Anlässlich des Beschlusses zum Baulandmobilisierungsgesetz im Bundestag, äußert sich die örtliche SPD-Bundestagsabgeordnete Susanne Mittag wie folgt:
„Nach langer Zeit der Verhandlungen konnten wir endlich einen abschließenden Kompromiss zum sogenannten Baulandmobilisierungsgesetz verhandeln. Der Titel des Gesetzes ist zwar sperrig, die Wirkung wird aber sehr weitreichend sein. Neben wichtigen Aspekten zur Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit für mehr bezahlbaren Wohnraum, enthält der Gesetzentwurf auch Regelungen, die für den ländlichen Raum von besonderer Bedeutung sind. Damit geben wir den Kommunen vor Ort die notwendige Handlungsfreiheit und auch ausreichend Planungssicherheit. Die Gesetzesänderung stärkt die kommunale Selbstverwaltung, denn es kann nun mehr gestaltet werden.
Um das Nebeneinander von Wohnen und landwirtschaftlichen Betrieben sowie gewerblicher Nutzung in Dörfern zu erleichtern, wird mit dem Gesetz für ländliche Räume die Gebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ zur Stärkung der Dorfkerne eingeführt. Dadurch soll Bauland durch die Gemeinde erleichtert mobilisiert werden können, insbesondere für den Wohnungsbau.
Zur Erleichterung der Genehmigung begünstigter Vorhaben im Außenbereich, kann die bei einer Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden in Wohnungen bestehende Begrenzung von maximal drei Wohnungen je Hofstelle auf maximal fünf Wohnungen erhöht werden.
Die von 2017 bis 2019 geltende Erleichterung der Baulandmobilisierung im Außenbereich wird bis Ende 2022 verlängert. Das vereinfachte Verfahren betrifft Pläne, die die Nutzung kleiner Gebiete auf lokaler Ebene festlegen und daher wegen des begrenzten Ausmaßes und ihres räumlichen Anschlusses an bereits bestehende im Zusammenhang bebaute Ortsteile voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen erwarten lassen. Das ist insbesondere für die Kommunen in unseren Landkreisen wichtig, von denen viele darauf warten, bestehende Planungen zu Ende zu führen.“