Ende des Kükentötens beschlossen

Susanne Mittag äußert sich zum jetzt beschlossenen Ende des Kükentötens:

„Ich freue mich sehr, dass wir den Ausstieg aus dem Kükentöten endlich gesetzlich geregelt haben. Der komplette Ausstieg bis Ende des Jahres ist ein großer Durchbruch für den Tierschutz. Hinzu kommt, dass die Geschlechtsbestimmung im Ei ab 01.01.2024 bis zum 6. Bruttag – solange noch kein Schmerzempfinden möglich ist – erfolgt sein muss. Die SPD konnte sich damit durchsetzen, keine Hintertürchen in den Gesetzentwurf einzubauen. Weder werden die gesetzten Fristen relativiert, noch wird es Ausnahmen für das Töten geben.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte sich viel zu lange nicht ausreichend um eine Lösung gekümmert. Im Koalitionsvertrag vereinbart war, bis zur Mitte der Wahlperiode das Verbot der Kükentötung durchzusetzen. Dadurch, dass Frau Klöckner zuerst auf freiwillige Vereinbarungen mit der Geflügelindustrie gesetzt hat, hat sie viel Zeit verschenkt. Der notwendige Druck kam erst im Juni 2019 durch die höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Kükentöten, das rechtssicher dieses Verarbeiten der Küken als tierschutzwidrig feststellte.

Die Geschlechtsbestimmung im Ei, die ab 01.01.2024 bis zum 6. Bruttag erfolgen muss, wird sich bis dahin noch weiter entwickeln müssen. An entsprechenden Forschungen beteiligte Experten machten klar, dass die wissenschaftlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind und verschiedene Methoden dafür in Frage kommen. Die Umsetzung der Forschung in die praktische Anwendung sollte aber noch forciert werden. Es gibt aber auch bereits Verfahren am Markt, die technisch in der Lage sind, die Geschlechtsbestimmung vorzuziehen.

Auch wenn es mit der Aufzucht der Bruderhähne sowie der Zucht von Zweinutzungshühnern Alternativen zum Kükentöten gibt, wird die Geschlechtsbestimmung im Ei für den Großteil der Eierproduktion zumindest kurz und mittelfristig die bevorzugte Wahl sein.

Ebenfalls unabdingbar ist, endlich ein staatliches Tierwohllabel vorzulegen, das auch Geflügel sowie Eier erfasst und das dem Verbraucher deutlich macht, dass für die Legehennenproduktion keine Küken sterben durften. Nur so kann verhindert werden, dass Hennenküken importiert werden, deren Brüder getötet wurden.“