Staatliche Förderung für den Ausbau der Ganztagsbetreuung geht in die Verlängerung

Ab 2026 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Ganztagsbetreuung.

Damit bis dahin alle notwendigen Strukturen aufgebaut sind, wird das Förderprogramm zum Ausbau der Ganztagsbetreuung nun um ein Jahr verlängert.

Gut 750 Millionen Euro stellt der Bund bereit, um den gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 sicherzustellen. Durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Verzögerungen wurden Fördergelder bisher aber kaum abgerufen. Deshalb wurde vergangene Woche beschlossen, dass Anträge noch ein Jahr länger gestellt werden können. So sollen noch mehr Länder und Kommunen  die Möglichkeit bekommen, den Ausbau der Ganztagsbetreuung staatlich fördern zu lassen.

Für die SPD-Bundestagsabgeordnete Susanne Mittag sind das gute Nachrichten für ihren Wahlkreis, der neben Delmenhorst auch den Landkreis Oldenburg und die Wesermarsch umfasst. Sie teilt mit: ,,Die Umsetzung der Ganztagsbetreuung ist ein wichtiger Schritt, um Familien Verlässlichkeit und Planungssicherheit zu geben, wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht. Mit der Verlängerung der staatlichen Förderung wird gewährleistet, dass alle notwendigen Strukturen in Ländern und Kommunen aufgebaut werden und damit eine Betreuung flächendeckend sichergestellt ist. Für die Menschen vor Ort ist die Gewissheit über eine flächendeckende Betreuung extrem wichtig.“

Bereits im Sommer hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass ein gesetzlicher Anspruch auf Ganztagsbetreuung stufenweise eingeführt wird: Dazu gehört die verlässliche Betreuung in den Klassenstufen eins bis vier an fünf Tagen in der Woche. Auch in den Ferien soll eine Betreuung gewährleistet sein, indem Schulen höchstens in eine vierwöchige Schließzeit in den Ferien gehen.