Wir brauchen stärkere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie!

Am Freitag stimmten die Mitglieder des Deutschen Bundestages über eine einrichtungsbezogene Impfpflicht ab. Mit einer Mehrheit von 571 Stimmen steht nun fest: Die Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen kommt.

Beschäftigte in Arzt- und Zahnarztpraxen, Pflegekräfte in Seniorenheimen, Beschäftigte bei Prüfdiensten und in Klinken müssen nun bis März 2022 den Nachweis über eine Impfung über eine Corona-Impfung erbringen. Für Neubeschäftigte in diesem Bereich wird der Nachweis damit zur Einstellungsvoraussetzung.

 

Neben der Abstimmung über eine einrichtungsbezogene Impfpflicht ging es am Freitag auch um eine Verstärkung der Impfprävention. Impfungen können, nach entsprechender Schulung, nun auch von Apothekern, Tier- und Zahnärzten durchgeführt werden. Damit soll das Impftempo drastisch angezogen werden.

Susanne Mittag, SPD-Bundestagsabgeordnete für Delmenhorst, Oldenburg-Land und die Wesermarsch erklärt: ,,Das Infektionsgeschehen der letzten Wochen, das Auftreten der Omikron-Variante und die Lage in den Krankenhäusern machen Maßnahmen zur Impfprävention und die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes notwendig. Durch die Ausweitung des Kreises der impfberechtigten Personen hoffe ich, dass auch bald viele Menschen in meinem Wahlkreis die Möglichkeit zur Impfung bekommen. Jede Impfung, egal, ob Erst-, Zweit- oder Booster-Impfung hilft die Pandemie zu beenden und die Bevölkerung zu schützen!“

Um weiterhin handlungsfähig zu bleiben, können Länder bei besonders drastischen, regionalen Corona-Entwicklungen darüber hinaus entscheiden, ob Kongresse und größere Veranstaltungen abgesagt werden müssen.

Um die angespannte Finanzierungslage in den Krankenhäusern zu entspannen werden außerdem Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser, die Kapazitäten für Corona-Patienten freihalten, gewährt. Auch ein Versorgungsaufschlag für die Behandlung von Corona-Patienten wird gewährt.