Städteentwicklung wird seit den neuesten Unwetterereignissen und ihren Folgen für Kommunen besonders im Hinblick auf Klimaschutz betrieben. Eine klimagerechte Stadtentwicklung ist für uns und unsere kommenden Generationen unentbehrlich, um unsere Städte und Gemeinden während des fortschreitenden Klimawandels weiterhin lebenswert und nachhaltig zu gestalten.
Um Kommunen dabei zu unterstützen, fördert der Bund im Rahmen des Programms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ bauliche oder vegetabile Projekte, welche natürliche Kohlenstoffsenken bewahren bzw. neu entwickeln oder stadtklimatische Defizite (Hochwasser-/ Überschwemmungsgefahren) bewältigen. Auch zählen dazu Investitionen zum Erhalt oder Ausbau von Grünanlagen in Kommunen. Die Mindesthöhe der beantragten Fördersumme beträgt 1 Million Euro.
Antragsberechtigt sind die Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Bei gemeinsamen Projekten mehrerer Kommunen übernimmt eine Kommune die Federführung. Details zur Förderung sowie das Projektskizzenformular finden sich unter www.bbsr.bund.de/klima-raeume. Anträge zur Förderung von Projekten können bis zum 15. Oktober beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eingereicht werden.
Fragen zur Antragsstellung können auch dem Wahlkreisbüro per Mail an susanne.mittag.ma03@nullbundestag.de gestellt werden.