Die gestiegenen Strom- und Gaspreise belasten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wie etwa Bäckereien sehr. Zum Teil liegen existenzbedrohende Zustände für KMU vor, denen Bund und Land gemeinsam mit Härtefallregelungen entgegnen wollen. Die Härtefallregelung unterstützt jene Unternehmen, die trotz der Strom- und Gaspreisbremse besonders stark von Energiepreissteigerungen betroffen sind. Der Bund stellt hierfür 1 Milliarde Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds für die Länder zur Verfügung. Als Härtefälle und damit Antragsberechtigte gelten diejenigen KMU, die entweder schon vor der Laufzeit der Energiepreisbremsen mit starken Preiserhöhungen über einen längeren Zeitraum konfrontiert waren oder trotz der Wirkung der Energiepreisbremsen aus besonderen Gründen nicht die ausreichende Entlastung erfahren, die sie benötigen. Die Antragsstellung und Abwicklung erfolgt über die Länder. Das Land Niedersachsen bietet dafür eine Härtefallhilfe von 300 Millionen Euro für KMU an, die schnell und unbürokratisch entlasten soll.
Ab dem 23. Februar bis Ende März 2023 ist eine erste Antragsstellung über die NBank möglich. Für die ersten Hilfen sind 100 Millionen Euro vorgesehen, die von KMU beantragt werden können, deren Energiekosten in 2022 um mehr als das Doppelte gestiegen sind. Im Herbst 2023 ist eine Neuauflage des Programms mit 200 Millionen Euro geplant.
Bundestagsabgeordnete Susanne Mittag (SPD) hält die Unterstützungen seitens des Bundes und Landes für KMU für sehr wichtig: „Mehrere kleine und mittelständische Unternehmen aus meinem Wahlkreis nahmen in den letzten Wochen Kontakt zu mir auf und berichteten von sehr hohen Energiekosten, die sie in Existenznöte treiben. Diese Sorgen nehmen wir sehr ernst und unterstützen gezielt, um unsere Unternehmen aufrechtzuerhalten. Vor allem sieht sich die Politik hier in der Verantwortung, Arbeitsplätze im Mittelstand und Handwerk zu sichern, was besonders viele Bürgerinnen und Bürger in meinem Wahlkreis betrifft.“
Sven Jochims, Geschäftsführer Kreishandwerkerschaft Delmenhorst/Oldenburg-Land, kommentiert die Hilfen wie folgt: „Es ist zu begrüßen, dass die Härtefallregelung als Ergänzung zu den Erleichterungen auf Bundesebene genutzt werden kann. Auch wenn durch die Absenkung der Jahresverbrauchsschwelle bei der Strompreisbremse energieintensive kleinere Handwerksbetriebe im kommenden Jahr in den Genuss des Gewerbestromtarifs kommen, sind im Handwerk bereits in diesem Jahr viele Branchen besonders von den explodierenden Energiekosten betroffen. Die Härtefallregelung hilft diesen Betrieben, einen Teil ihrer Existensnöte zu nehmen. Wichtig sind jetzt eine schnelle und unkomplizierte Beantragung und Auszahlung der Hilfen. Betroffene Betriebe müssen möglichst früh Klarheit haben, ob sie mit Zahlungen rechnen können. Wünschenswert wären auch Härtefallregelungen für die erste Jahreshälfte 2023.“