Am Sonntag, den 18. Juni, führte ich gemeinsam mit dem Bundestagsabgeordneten und Sprecher der SPD-Fraktion für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, Bernhard Daldrup, in der BEGU Lemwerder eine Veranstaltung zur Wärme- und Energiewende durch. Im Mittelpunkt dieser Veranstaltung, in der interessierte Bürgerinnen und Bürger mit uns in einen Dialog kamen, standen die aktuellen Entwicklungen rund um die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) im Fokus. Im Rahmen der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes soll das Wärmeplanungsgesetz bzw. die kommunale Wärmeplanung als Zwilling zum Gebäudeenergiegesetz vorgestellt werden. Das Ziel soll sein, dass die kommunale Wärmeplanung als ein Teil der Wärmewende den langfristigen Übergang zu einer Energieversorgung im Wärmesektor von fossilen Energieträgern hin zu erneuerbaren Energien in einem größeren Umfang auf kommunaler Ebene ermöglichen soll, um privaten Haushalten eine Orientierungshilfe zu bieten.
Der aktuelle Zeitplan im Bundestag sieht vor, dass das Gebäudeenergiegesetz und das Wärmeplanungsgesetz am 01. Januar 2024 in Kraft treten. Ab 2045 soll Deutschland klimaneutral heizen – ohne Gas, Kohle und Öl.
Ein zentrales Anliegen für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist, dass niemand auf dem Weg zur Klimaneutralität zurückgelassen wird. Alle Bürgerinnen und Bürger müssen die Möglichkeit haben, auf klimafreundliche Alternativen umsteigen zu können, ohne dabei finanziell überfordert zu werden.
Die kommunale Wärmeplanung dient dabei als Steuerungs- und Orientierungshilfe, die den einzelnen Haushalten Auskunft darüber erteilen kann, wo ein Anschluss an Fernwärme möglich ist, wo Stromnetze zum Betreiben von Wärmepumpen vorliegen oder ob unabhängig von Netzen mit Holz bzw. Pellets geheizt werden kann. Bis 2028 sollen Kommunen ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern nach aktuellem Stand die Wärmeplanung abgeschlossen haben. Die SPD fordert, dass erst ab 2028 für bestehende Gebäude Vorgaben zur sukzessiven Umstrukturierung gelten. Der Einbau klimafreundlicher Heizungen (mit mindestens 65% erneuerbaren Energien betrieben) soll ab 2024 nur in Neubaugebieten gelten. Zusätzlich verhandelt die SPD um Förderungen, mit denen besonders einkommensschwache Bürgerinnen und Bürgern bei der Sanierung entlastet werden sollen. Finanziert werden Förderungen aus dem Klima- und Transformationsfonds. Dazu gilt auch der Schutz von Mieter:innen, damit sie nicht von Sanierungskosten belastet werden. Weitere Ausnahmeregelungen, die bestimmte Bevölkerungsgruppen, z. B. ältere Menschen, vom Gesetz ausschließen sollen, werden derzeit intensiv verhandelt.
„Es sind ambitionierte Ziele, die wir aber sozialgerecht erreicht können, um uns für die Zukunft zu rüsten“, betont Bernhard Daldrup am Ende der Veranstaltung. Zudem nimmt die Wärme- und Energiewende für unsere nationale Sicherheit eine wichtige Rolle ein, um unabhängig von verschiedenen Weltlagen unsere Versorgung gewährleisten zu können. Für uns sind die Sorgen der Bürgerinnen und Bürgern und die Kritik, dass die Kommunikation aus der Bundespolitik hätte besser laufen sollen, sehr nachvollziehbar. Mit derartigen Informationsveranstaltungen möchte ich die Bürgerinnen und Bürger direkt aufklären und ihnen ihre Sorgen nehmen, gleichzeitig aber auch Hinweise aus dem Wahlkreis für eine bessere Gestaltung des Gesetzes nach Berlin zu den Verhandlungen mitnehmen. In naher Zukunft werde ich erneut zum Sachstand der Wärme- und Energiewende eine ähnliche Veranstaltung durchzuführen.